Mittwoch, November 07, 2007

Managerleiden: Unbezahlte Rechnungen

Rund 560 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr müssen Unternehmen in Deutschland dafür aufwenden, ihre nicht bezahlten Rechnungen zu bearbeiten. So das Ergebnis einer Unternehmensumfrage von Intrum Justitia, dem europäischen Marktführer für Creditmanagement. Eingerechnet in diesen Gesamtarbeitsaufwand für die Debitorenbearbeitung sind die direkt anfallenden Arbeitsstunden für Bonitätsprüfung, Debitorenüberwachung, Mahnwesen, Einleiten rechtlicher Schritte, internes Controlling sowie für den zusätzlichen buchhalterischen Aufwand. Der darüber hinaus anfallende Aufwand etwa für Unterstützungsleistungen durch die IT- oder Personalabteilungen wurde nicht berücksichtigt, sodass der letztliche Gesamtaufwand noch über die geleisteten 560 Millionen Arbeitsstunden hinausgeht.

Nach Unternehmensgröße betrachtet wenden Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern durchschnittlich rund 425 Stunden pro Jahr für die Debitorenbearbeitung auf, während Unternehmen der Größenklasse von 50 bis 249 Mitarbeiter bereits viermal so viel Zeit investieren müssen. Die statistisch von jedem einzelnen Mitarbeiter aufgewendete Arbeitszeit verdeutlicht jedoch, dass insbesondere in Kleinunternehmen weitaus mehr Arbeitskosten für das Bearbeiten der unbezahlten Rechnungen entstehen als in mittleren oder Großunternehmen. Sie müssen nämlich knapp 39 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter aufwenden, während in Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter knapp 18 Stunden anfallen.

"Allgemein ist festzustellen", so Fred Fegel, Managing Director Intrum Justitia Deutschland, "dass in Deutschland immer noch zu spät, zu oft und in zu langen Abständen gemahnt wird. Auch Verzugszinsen und Mahngebühren sowie das Einleiten rechtlicher Schritte werden zu wenig konsequent eingesetzt." Sowohl in Deutschland als auch in den anderen von Intrum Justitia untersuchten europäischen Märkten habe sich gezeigt, dass Unternehmen die geringsten Gefährdungsrisiken haben, die nach der sogenannten 2-2-2-plus-Formel agieren. Sie bedeutet: erste Mahnung spätestens zwei Wochen nach Rechnungsfälligkeit, lediglich zwei Mahnungen vor dem Einleiten rechtlicher Schritte oder der Übergabe an ein Inkassounternehmen, Mahnrhythmus nicht länger als zwei Wochen. Als "plus" kommen hinzu: konsequente Bonitätsprüfung vor Lieferung auf Rechnung, Belastung mit Verzugszinsen ab dem ersten Fälligkeitstag sowie Belastung mit Mahngebühren, konsequentes Einfordern der Zinsen und Mahngebühren.

Quelle: Intrum Justitia Holding GmbH

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